Unsere Vergütung

Unsere Vergütung


Für unsere selbständigen Mandanten:

 

Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Aus dem Tagesgeschäft unserer selbständigen Mandanten ergeben sich häufig Fragen, bzw. entsteht ein regelmäßiger außergerichtlicher Handlungsbedarf in Form von Beratung, Korrespondenz und Gesprächen mit Dritten. Wird hier jedes einzelne Mandat nach den gesetzlichen Regelungen des RVG abgerechnet, können in weiterer Abhängigkeit des jeweiligen Gegenstandswertes empfindlich hohe Anwaltsrechnungen entstehen.

Der überwiegende Teil unserer Mandantschaft greift daher gerne auf unseren besonderen Service zurück und schließt eine Pauschalhonorarvereinbarung mit uns ab. Selbstverständlich ist eine solche Vereinbarung zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe jeglicher Gründe kündbar. Denn wir wollen Sie durch unsere Leistung dauerhaft überzeugen. Gerne werden wir auch auf Basis eines festen Stundensatzes mit einer selbstverständlich transparenten Abrechnung für Sie tätig.

Aus gesetzlichen Gründen dürfen sich derartige Vereinbarungen nur auf unsere außergerichtlichen Tätigkeiten beziehen. Gerichtliche Tätigkeiten rechnen wir stets und zumindest nach dem RVG ab.

Sprechen Sie uns unverbindlich auf eine solche Vereinbarung an.


Für unsere nicht selbständigen Mandanten (Verbraucher):

 

Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich auch bei Verbrauchern grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Besonderheit gibt es für die sog. Erstberatung von Verbrauchern: Hier dürfen wir höchstens € 190,00  zzgl. 19% Mwst. in Rechnung stellen, § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG. Als Erstberatung gilt ein (1) persönliches oder auch telefonisches Gespräch ohne Kontaktaufnahme zu Dritten. Weitere Gespräche und Tätigkeiten sind grundsätzlich nach dem RVG abzurechnen. Dies gilt für die sonstige außergerichtliche und auch die gerichtliche Tätigkeit. Auch unseren nichtselbständigen Mandanten bieten wir im außergerichtlichen Bereich gerne an, zu einem fest vereinbarten Stundensatz tätig zu werden. Bereits vor Übertragung eines Mandats beraten wir Sie gerne über die entstehenden Gebühren unserer Inanspruchnahme. Fragen Sie uns, fordern Sie uns!

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